Friedhofverwaltung

Die Marktgemeinde Türnitz verfügt über Friedhöfe in Türnitz und Lehenrotte.

Friedhofsplan Türnitz

Friedhofsplan Lehenrotte

Auskünfte über freie Grabstellen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Der Betrieb und die Benützung der Friedhofsanlagen hat entsprechend der Friedhofsordnung des Bürgermeisters zu erfolgen. 

Das Benützungsrecht an den Grabstellen wird jeweils auf 10 Jahre vergeben (Ausnahme: bei Grüften erstmalig auf 30 Jahre). Die Inhaber der Grabstellenbenützungsrechte werden ca. 6 Monate vor dem Ablauf des Benützungsrechtes schriftlich verständigt. Mit der Entrichtung der jeweiligen Verlängerungsgebühr wird das Benützungsrecht automatisch auf weitere 10 Jahre verlängert.

Wenn Sie auf ein Ihnen verliehenes Benützungsrecht an einer Grabstelle verzichten möchten, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.


Kontakt

Kontaktdaten von Friedhofverwaltung
AdresseMarkt 28
3184 Türnitz
Telefon+43 2769 8204 11
E-Mail-Adressegemeinde@tuernitz.gv.at

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