Aufschließungsabgabe

Marktgemeinde Türnitz

Bevor ein unbebautes Grundstück bebaut werden kann, muss es von der Baubehörde zum Bauplatz erklärt werden. Dies löst gem. § 38 der NÖ Bauordnung 2014 die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe aus. Dies ist eine einmalig zu errichtende Gemeindeabgabe für die Erschließung des Grundstücks mit einer Straße, Straßenbeleuchtung usw. durch die Gemeinde. Der Einheitssatz ist von der Gemeinde zu verordnen und wurde das letzte Mal 2010 erhöht. Die Aufsichtsbehörde hat die Gemeinde nun aufgefordert den Einheitssatz zu erhöhen. Aufgrund der Steigerung des Baukostenindex für Straßenbau ergibt das eine Erhöhung um rund 53% seit 2010. Der Germeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 13.12.2023 die Erhöhung des Einheitswertes von € 450,- auf € 690,- per 01.06.2024 beschlossen. Mit der Festlegung der Gültigkeit der Verordnung räumt der Gemeinderat den Grundstückseigentümer aber die Möglichkeit bis zum 31.05.2024 ein, einen Antrag auf Bauplatzerklärung bei der Baubehörde zu stellen, wodurch noch der deutlich niedrigere Einheitssatz zur Anwendung kommt und man sich so mehrere Tausend Euro sparen kann. Die Bauplatzerklärung und die bezahlte Aufschließungsabgabe können nicht verfallen und es ist damit auch kein Bauzwang verbunden. Auch der Wert des Grundstücks steigt damit entsprechend an. Nutzen Sie diese Möglichkeit und informieren Sie sich rechtzeitig beim Bauamt der Marktgemeinde Türnitz!

20.12.2023